Konzentration ist der Schlüssel zur Sicherheit auf den Kanaren
Konzentration ist ein grundlegender Aspekt, um die Sicherheit auf den Straßen der Kanarischen Inseln und im übrigen Spanien zu gewährleisten. Während der Fahrt gibt es verschiedene Faktoren, die Fahrer ablenken können – sowohl im Innenraum als auch außerhalb des Fahrzeugs. Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat eine positive Zwischenbilanz für 2025 gezogen: Mit 35 Todesopfern weniger als im Vorjahr (ein Minus von 3%) verzeichnete sie den zweitniedrigsten Wert seit 1960. Nur das Jahr 2019 war besser. Die Zahlen für 2020 und 2021 werden aufgrund der pandemiebedingten Verzerrungen nicht berücksichtigt. Auf den Kanarischen Inseln zählen überhöhte Geschwindigkeit, Fahren ohne Versicherungsschutz und Ablenkung am Steuer zu den Hauptursachen für Verkehrsstrafen. Die Verkehrsbehörde betont, dass sowohl Autofahrer als auch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern die Vorschriften einhalten müssen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Unfallzahlen auf den Straßen zu senken.
Klare Vorschriften für uneingeschränkte Sicht
Artikel 19 der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) stellt es eindeutig klar: „Die verglaste Fläche des Fahrzeugs muss in jedem Fall eine klare Sicht des Fahrers auf die gesamte befahrene Straße ermöglichen.“ Dies impliziert, dass kein Gegenstand das Sichtfeld des Fahrers behindern darf. Schon ein am Rückspiegel befestigter Duftbaum oder ein anderes kleines Objekt kann zu einer gefährlichen Ablenkung führen. Die DGT hat die Fahrer gewarnt, weil solche Accessoires die Sicht des Fahrers während der Fahrt beeinträchtigen und die Sicherheit auf den Straßen gefährden können. Aus diesem Grund können Verkehrspolizisten Fahrer, die etwas am Rückspiegel hängen haben, mit einem Bußgeld belegen.
Bis zu 500 Euro Strafe drohen
Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat in Erinnerung gerufen, dass Gegenstände am Rückspiegel das Fahrverhalten gefährden und somit ein Grund für eine Geldstrafe sein können. Duftbäume oder andere Accessoires sind per se nicht verboten. Die Geldstrafe kann jedoch bis zu 200 Euro betragen, wenn die Größe des Objekts die Sicht des Fahrers einschränkt. Falls der Gegenstand unsachgemäß befestigt ist und auf die Fahrbahn fällt, kann das Bußgeld sogar bis zu 500 Euro steigen und mit einem Abzug von 4 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei (spanisches Pendant) einhergehen. Daher ist die Empfehlung der DGT eindeutig: Verzichten Sie im Interesse der Sicherheit ganz auf solche Artikel im Fahrzeuginnenraum.

