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Hotel-Liquidation auf Gran Canaria: Warum soll der Zweitbeste gewinnen?

Juristischer Wirbel um Millionen-Hoteldeal auf Gran Canaria

Die Liquidation der Hotel-Assets der Santana Cazorla-Gruppe auf Gran Canaria ist in eine heiße juristische Phase eingetreten. Der Insolvenzverwalter hat dem zuständigen Richter vorgeschlagen, das sogenannte Los 1 – bestehend aus den Hotels Valle, Lago und Costa Taurito sowie der Verwaltungskonzession für das Hotel Las Tirajanas – nicht an den Höchstbietenden zu vergeben, sondern an den Zweitplatzierten. Diese Entscheidung stößt auf massive Kritik und wirft Fragen nach der Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens auf.

Der Höchstbietende wird übergangen

Den Zuschlag bei der kompetitiven Auktion hatte eigentlich die Firma Isla Marina (zur Lopesan-Gruppe gehörend) mit einem Gebot von 85.001.000 Euro erhalten. Sie überbot damit das Konsortium Martín (agierend über DTVT) um genau 1.000 Euro, das 85.000.000 Euro geboten hatte. Trotz dieses klaren Ergebnisses relativiert der Bericht des Insolvenzverwalters, Amalio Miralles, nun das Preiskriterium und empfiehlt die Zuschlagserteilung an den unterlegenen Bieter.

Auf Nachfrage von „Canarias Ahora“ zu dieser umstrittenen Entscheidung erklärte die Kanzlei des Verwalters lediglich, man spreche nicht mit Zeitungen. Juristische Quellen, die von der Zeitung konsultiert wurden, sehen darin einen möglichen Verstoß gegen das in der Insolvenzordnung verankerte Prinzip der „bestmöglichen Befriedigung der Gläubigerinteressen“. Da es keinen Sonderliquidationsplan gebe und die Versteigerung über eine spezialisierte Stelle erfolgte, müsse normalerweise der Höchstbietende den Zuschlag erhalten – es sei denn, es läge ein schwerwiegender und nachgewiesener Nachteil vor. Ein solcher Nachteil ist im Bericht des Verwalters jedoch nicht erkennbar dokumentiert.

Fragwürdige Kriterien im Verwaltungsbericht

Der Bericht, der bereits beim Richter für Handelsrecht Nr. 1 von Las Palmas de Gran Canaria, Alberto López, liegt, führt nicht objektivierbare Kriterien für die Empfehlung an. Er spricht von „natürlicher Kontinuität“, dem „vorherigen Wissen um den Wasserpark“ im versteigerten Los oder der „Zugehörigkeit zur derzeitigen Managementgruppe“ – nämlich Livvo, die zum Martín-Konsortium gehört. Diese Faktoren waren in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht enthalten und könnten eine nachträgliche Änderung der Vergabekriterien darstellen, was das Risiko einer Nichtigkeit wegen Willkür birgt.

Kritisch gesehen wird auch die Behandlung von Forderungen gegenüber Touristikveranstaltern und der Belegschaft. Hier werde das Gebot von Isla Marina ungerechtfertigt benachteiligt, obwohl es sich im gesetzlichen Rahmen bewege. Zudem bestehe die Gefahr einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes unter den Bietern, wenn die vorherige Position des aktuellen Betreibers als positiv bewertet wird.

Arbeitsplätze als zentrales Argument

Dem Bericht zufolge wird der Position der derzeit bei der Managementgruppe Livvo angestellten Arbeiter besondere Bedeutung beigemessen. Allerdings hatten beide Bieter zugesichert, den Betrieb fortzuführen und die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gemäß geltendem Recht zu übernehmen. Aus dem Umfeld von Lopesan heißt es, man sehe solide Grundlagen, um gegen diesen Vorschlag wegen Willkür, fehlender Quantifizierung der behaupteten Nachteile und Abweichung vom Konzept des Konkursinteresses Einspruch zu erheben.

Der Prozess könnte sich daher noch lange vor den Gerichten hinziehen. Selbst ein Strafverfahren wird nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung liegt nun beim Richter, der den umstrittenen Empfehlungen folgen oder den Weg für den rechtmäßigen Höchstbietenden freimachen muss.

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