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Kanaren vom EU-Migrationspakt de facto ausgeschlossen

Kanaren bleiben bei EU-Migrationspakt außen vor

Die Kanarischen Inseln sind de facto vom EU-Migrations- und Asylpakt ausgeschlossen. Nur noch 145 Tage vor seinem geplanten Inkrafttreten am 12. Juni 2026 fehlt dem Archipel weiterhin jede klare Information über die tatsächlichen Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens mit all seinen Implikationen. Die Autonome Gemeinschaft, die die Südgrenze Spaniens und eines der Haupttore nach Europa für Menschen bildet, die auf dem Seeweg migrieren, wurde bei der Ausgestaltung der spezifischen Solidaritätsmechanismen und der für Grenzregionen vorgesehenen Verfahren übergangen. Dieser Ausschluss eröffnet ein Szenario der Unsicherheit in einem Kontext, der von anhaltendem Migrationsdruck geprägt ist.

Fehlende Richtlinien für die Grenzregionen

Die Forderung der Kanaren ist eindeutig. Während der Pakt darauf abzielt, gemeinsame Regeln für die Migrationssteuerung zu etablieren und ein für alle 27 Mitgliedstaaten anwendbares europäisches Asylsystem zu konsolidieren, fehlen den Grenzregionen – die dem direkten Impact der Migrationsströme am stärksten ausgesetzt sind – nach wie vor klare Richtlinien für eine effektive Umsetzung der neuen Maßnahmen. Dies kritisiert Octavio Caraballo, Vizeberater im Präsidialkabinett der Kanarischen Regierung. Er betont, dass die einzigen Informationen, über die die Regionalregierung derzeit verfügt, aus Gesprächen in Brüssel stammen. „Als Spanien seinen nationalen Plan vorlegte, wurden die Autonomen Gemeinschaften nicht konsultiert. Bis heute hat die Zentralregierung die von den maritimen Migrationsströmen betroffenen Regionen nicht zu einer Besprechung über die Umsetzung dieses Pakts einberufen“, so Caraballo.

Kritik: Fokus auf Rückführung und Externalisierung

Die Regelung „bleibt nicht mehr als ein erneuter Versuch, einen Harmonisierungsrahmen auf europäischer Ebene zu erreichen“, merkt der Koordinator von CEAR Canarias (Spanische Flüchtlingshilfe), Juan Carlos Lorenzo, an. Er warnt davor, dass der Pakt einen „übermäßigen Fokus auf Rückführung und die Externalisierung von Grenzen“ beibehalte, während „legale und sichere Zugangswege praktisch nicht existieren“. Die Erwartungen sind daher begrenzt. Ohne die aktive Beteiligung der Gebiete, die den Migrationsdruck direkt tragen, kann die Anwendung kaum effektiv sein.

Unsicherheit durch kurzfristige Änderungen und Kürzungen

Diese Unsicherheit wird zudem durch die Möglichkeit lastminütiger Änderungen am vorgesehenen Rahmen verschärft. Ein Argument, das noch mehr Gewicht erhält, wenn man bedenkt, dass die ursprünglich auf 30.000 Personen mit einem Budget von 600 Millionen Euro festgesetzte Solidaritätsquote im vergangenen Dezember auf 21.000 gekürzt wurde. Diese Kürzung betrifft ausgerechnet das Engagement der weniger belasteten Länder und ist laut Caraballo „ein klarer Rückschritt“. Hinzu kommt, dass die spanische Zentralregierung, so die Kritik Caraballos, nicht über die Instrumente oder die budgetären Ressourcen informiert hat, die sie für die Anwendung des Pakts bereitstellen will.

Praktische Hürden und komplexe Umsetzung

Auf dem Tisch häufen sich zentrale Schwierigkeiten, wie die Kapazität für das vorgeschriebene Screening – das spezielle Einrichtungen erfordert – sowie die Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen für die Aufnahme und Betreuung von Menschen in besonders schutzbedürftigen Situationen. Die Anwendbarkeit des Pakts birgt „eine beträchtliche normative Komplexität“ und könnte zu „einer ungleichen Anwendung zwischen den Mitgliedstaaten“ führen, so Lorenzo. In diesem Bereich zeigen sich die Widersprüche in Migrations- und Asylfragen intensiver als in jedem anderen Politikfeld der EU-Staaten.

Unterschiedliche Prioritäten innerhalb der EU

Die Unterschiede sind nicht nur geografischer, sondern auch wahrnehmungs- und prioritätenbedingter Natur. Während sich der Fokus der baltischen Staaten hauptsächlich auf Russland und Belarus richtet, erhalten die südeuropäischen EU-Länder überwiegend Migranten aus Nordafrika, dem Nahen Osten und der Sahelzone über die zentralen und westlichen Mittelmeerrouten. Die Länder mit dem höchsten Migrationsdruck – wie Spanien, Griechenland und Italien – können nun Unterstützung bei den anderen europäischen Partnern anfordern. Diese Solidarität soll sich durch Maßnahmen wie die Umsiedlung von Asylbewerbern, den Einsatz von spezialisiertem Personal oder die Verstärkung der finanziellen Unterstützung materialisieren.

Umstrittene beschleunigte Rückführungen

Der Fokus der Debatte liegt auf der Effizienz der Verfahren. Obwohl Experten die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens als bedeutenden Fortschritt werten, ist der Pakt nicht frei von Kritik geblieben. Zwar sieht er eine Beschleunigung der Asylantragsbearbeitung vor, legitimiert aber auch Mechanismen für beschleunigte Rückführungen, was bei humanitären und Menschenrechtsorganisationen Besorgnis ausgelöst hat. Die Herausforderungen sind enorm. Die Verschärfung der aktuellen Rückführungsregelung ist zu einem der umstrittensten Aspekte der Debatte um den Pakt geworden.

72-Stunden-Frist und Rückkehrzentren in Drittländern

Mit dem Inkrafttreten des Pakts haben die Mitgliedstaaten generell eine Frist von 72 Stunden, um Asylanträge von Personen zu bearbeiten, die in Europa ankommen. Im Falle einer negativen Entscheidung können die Migranten – mit Ausnahme von Minderjährigen – an Rückkehrzentren in als sicher eingestuften Drittländern überstellt werden. Dazu zählen Länder wie Marokko, Indien, Tunesien, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo und die EU-Beitrittskandidaten. Diese Maßnahme wurde trotz des Widerstands Spaniens, Frankreichs und Portugals durchgesetzt und löst jede effektive Verbindung zwischen der zurückgeführten Person und dem Zielstaat auf.

Diese Entkopplung, warnt der Europaabgeordnete Juan Fernando López Aguilar, öffnet die Tür für „mögliche Verstöße gegen die Grundrechte und die Menschenrechte, die mit der europäischen Rechtsordnung selbst unvereinbar sind“.

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