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Mann nach mutmaßlicher Vergewaltigung auf Gran Canaria in Haft

Mann nach mutmaßlicher Vergewaltigung in Untersuchungshaft

Die Richterin Maria Auxiliadora Díaz von der Abteilung für Gewalt gegen Frauen in Las Palmas de Gran Canaria hat die vorläufige Inhaftierung eines Mannes angeordnet. Er sitzt in Untersuchungshaft, ohne Möglichkeit auf Kaution. Ihm wird zur Last gelegt, eine 34-jährige Frau in der Gemeinde Santa María de Guía vergewaltigt zu haben. Die Richterin erhebt Anklage wegen schwerer sexueller Nötigung, da das Opfer zum Tatzeitpunkt schutzlos und bewusstlos gewesen sein soll – mutmaßlich unter Drogeneinfluss. Gegen die Partnerin des Verdächtigen wird ebenfalls ermittelt, da sie Aufnahmen von der Tat gemacht haben soll. Sie ist vorläufig auf freiem Fuß.

Kontaktaufnahme und Treffen unter falschen Vorzeichen

Laut der ermittelnden Richterin schilderte die junge Frau einen klaren, glaubwürdigen und überzeugenden Ablauf der Ereignisse. Sie berichtete, dass sie einige Tage vor der Tat mit einer Freundin unterwegs war, als ein junger Mann – der Sohn der später Verdächtigten – sie ansprach. Als sie erwähnte, womit sie sich beschäftigt (Bachblüten, Kefir, Natur), bat er um ihre Kontaktdaten, da seine Mutter ähnliche Interessen habe. Wenige Tage später wollte die Mutter, die nun unter Verdacht steht, die junge Frau kennenlernen. Man vereinbarte eine Videokonferenz, an der auch der mutmaßliche Täter teilnahm. In dem Gespräch erkundigten sie sich nach ihrem Privatleben. Die Frau erzählte, sie sei Chilenin (wie das Paar), allein nach Spanien gekommen und lebe auf einem Bauernhof.

Der Abend der Tat: Betäubung und Erinnerungslücken

Die mutmaßliche Tat ereignete sich am 25. Oktober in dem Haus des Paares. Laut einem am Mittwoch erlassenen Gerichtsbeschluss boten die Verdächtigen der Frau Wein, Bier und Likör aus grünen Pflanzen an. Das Opfer gab an, dass der Mann ihr das Getränk servierte, sie aber nicht sehen konnte, wie er es in der Küche zubereitete. Anschließend gingen sie in das Restaurant „La Tasquita de Guía“. Dort begann sich die Frau unwohl zu fühlen. Ihre Erinnerungen an den weiteren Abend sind lückenhaft; sie weiß nicht mehr genau, wie sie zurück zum Haus des Paares kam. „Schau dir die Blöde an, die ist schon weggetreten (bewusstlos)“, soll die Verdächtige zum mutmaßlichen Täter gesagt haben, bevor sie das Haus erreichten.

Bewusstlose Opfer und gefilmte Übergriffe

In ihrer Aussage erinnerte sich die Frau nur bruchstückhaft an die Geschehnisse im Haus. Sie befand sich in einem Raum mit Musik und fand sich später mit beiden Personen im Bett wieder. Die Verdächtige filmte die Szene. Das Opfer schilderte, dass alle nackt waren und sie sich gegen den Mann wehrte, der auf ihr lag, weil sie die Situation nicht verstand. Der Gerichtsbeschluss erwähnt Berührungen durch das Paar und eine Vergewaltigung durch den Mann. Von diesen Vorgängen habe das Opfer nur unzusammenhängende Eindrücke. Als sie aufwachte, lag sie nackt neben der ebenfalls nackten Frau. Der Mann saß mit freiem Oberkörper und seinem Handy im Wohnzimmer. Wegen starker Kopfschmerzen und eines Katers schlief sie wieder ein.

Nach der Tat: Bagatellisierung und Kontaktversuche

Als sie später erwachte und fragte, was passiert sei, antworteten die beiden nur mit „Nichts“. Das Paar brachte die Frau nach Hause. Sie erzählte ihrer Mutter und Freunden von dem Vorfall, woraufhin sie sich im Hospital Insular Materno Infantil von Gran Canaria vorstellte. Dort wurde das Protokoll für Opfer sexualisierter Gewalt aktiviert. In den folgenden Tagen versuchten die Verdächtigen mehrfach, über WhatsApp Kontakt zu ihr aufzunehmen. Sie erschienen sogar bei ihr zu Hause und warfen ihr vor, sie in der App blockiert zu haben. Dieses Treffen wurde von einer Freundin der Geschädigten aufgezeichnet. In der Aufnahme ist zu hören, wie die Verdächtige zugibt, ein Foto gemacht zu haben, als das Opfer nackt mit dem mutmaßlichen Täter auf dem Sofa lag.

Widersprüchliche Aussagen der Verdächtigen

Die Richterin stellt fest, dass die Aussagen der Verdächtigen vor Gericht „vage, widersprüchlich und falsch“ gewesen seien. Zwar hätten sie die Tat zunächst abgestritten und der Mann habe „dreist gelogen“, doch gaben sie schließlich zu, dass das Opfer bewusstlos („borrada“) gewesen sei, mehrmals hingefallen sei und der Mann ihr nackt an die Brust gefasst habe, während seine Frau Fotos machte. Die Richterin wundert sich über die unterschiedlichen Versionen zum Zeitpunkt des Likörkonsums und fragt: „Sollte es sein, dass dieser Likör der Grund für den Bewusstseinsverlust der Geschädigten ist und sie deshalb nicht die Wahrheit sagen wollen?“

Dies ist nicht der einzige Widerspruch. Der inhaftierte Mann gab an, seine Partnerin habe das Foto gemacht, um es der Frau am nächsten Tag zu zeigen, „damit sie wisse, was sie getan habe“. Die verdächtige Frau hingegen behauptete, sie habe das Foto gemacht, um es ihrem Mann später vorzuhalten. Die Richterin hält die Aussage der Frau für wenig glaubwürdig, die suggerierte, die junge Frau habe den Geschlechtsverkehr vorgeschlagen. Diese Version wurde vom Mann nicht bestätigt und sei „unglaubwürdig“, so die Richterin.

Haftgründe: Fluchtgefahr und Schutz des Opfers

Die Richterin sieht hinreichende Anhaltspunkte für eine schwere sexuelle Nötigung an einem wehrlosen Opfer, dessen Wahrnehmungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgeschaltet war. „Die Schwere der drohenden Strafe, die Schwere der Tat, die Fluchtgefahr, die Möglichkeit, die Ermittlungen zu beeinflussen, und die Gewissheit, dass er zum Prozess erscheint, rechtfertigen die außergewöhnliche Sicherungsmaßnahme der Untersuchungshaft“, entschied sie. Sie verwies auch auf den notwendigen physischen und psychischen Schutz des Opfers.

Hilfsangebote für Betroffene

Die Telefonnummer 016 bietet rund um die Uhr und in 53 Sprachen Hilfe für alle von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen an. Erreichbar ist sie auch per E-Mail unter [email protected] oder über WhatsApp unter der Nummer 600000016. Minderjährige können sich an die Stiftung ANAR unter der Nummer 900 20 20 10 wenden. Eine vorherige Anzeige ist für psychologische Hilfe oder Beratung nicht erforderlich. In akuten Notfällen kann auch die 112 gewählt werden, die auf den Kanaren das „Dispositivo de Mujeres Agredidas“ (Hilfssystem für misshandelte Frauen) aktiviert. Weitere Notrufnummern sind die der Policia Nacional (091) und der Guardia Civil (062). Wenn ein Anruf nicht möglich ist, kann die App ALERTCOPS genutzt werden, die einen Hilferuf mit Standort an die Polizei sendet.

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