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Gericht lässt Ermittlungen zu Cuna del Alma wieder aufnehmen

Juristische Kehrtwende: Verfahren gegen Luxusprojekt wiedereröffnet

Die Justiz hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zum umstrittenen Tourismusprojekt „Cuna del Alma“ im Puertito de Adeje im Süden Teneriffas wieder aufgenommen. Die Richterin des Gerichts Erster Instanz Nummer 1 in Arona, Sandra Peraza, hat die Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Bürgerklage, die von der Kultur- und Ökologievereinigung „Puertito Libre“ erhoben wurde, stattgegeben. Damit kassiert sie ihren eigenen Beschluss zur Einstellung des Verfahrens, den sie erst vor etwas mehr einem Monat gefasst hatte.

Richterin fordert Akteneinsicht und unabhängiges Gutachten

In ihrem neuen Beschluss geht die Richterin Punkt für Punkt auf die Forderungen der Staatsanwaltschaft ein. Sie verlangt nun die vollständigen Bauakten zu den Arbeiten, die der Projektentwickler in der geschützten Küstenzone durchführt, sowie ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Dieses soll analysieren, ob die Bauarbeiten tatsächlich mit den geltenden Vorschriften im Einklang stehen. Vorläufig lehnt das Gericht jedoch einen sofortigen Baustopp ab. Das Projekt, das mehr als 3.600 Touristenbetten in einer der letzten unverbauten Zonen im Süden Teneriffas errichten will, verfügt über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nach Auffassung der Richterin liegen derzeit keine rechtlichen Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung vor.

Doch die Tür für einen späteren Stopp bleibt offen. Das Gericht verweist darauf, dass dies möglich sei, sobald die Ergebnisse der neuen Ermittlungen vorlägen. Auch die Staatsanwaltschaft hat erklärt, dass derzeit die notwendigen Unterlagen für einen Stoppantrag fehlten, „ohne Präjudiz für das, was sich aus den neuen Untersuchungen ergeben könnte“.

Kern des Streits: Bauarbeiten in der Küstenschutzzone

Obwohl die Klage sich gegen das gesamte Projekt wegen mutmaßlicher Straftaten wie Verstößen gegen die Raumordnung und Umwelt, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung richtet, dreht sich die Hauptkontroverse um die Bauarbeiten in der Küstenschutzservitut. Diese machen nur einen kleinen Teil des Gesamtprojekts aus. Die Richterin hatte die ursprüngliche Einstellung damit begründet, dass die Arbeiten von der Generaldirektion für Küstengebiete der Kanarischen Regierung genehmigt worden seien.

Der Entwickler plant in diesem geschützten Küstenstreifen den Bau eines Freiluftschwimmbeckens, eines Restaurants und eines Parkplatzes für Buggy-Fahrzeuge als Teil der künftigen Luxus-Wohnanlage. In ihrer Beschwerde erinnerte die Staatsanwaltschaft jedoch daran, dass die Nutzungsmöglichkeiten in dieser Zone durch das Gesetz stark eingeschränkt sind. Das spanische Küstengesetz legt fest, dass hier nur Anlagen errichtet werden dürfen, die aufgrund ihrer Natur keinen anderen Standort haben können – wie etwa Meeresfarmen oder Salinen – oder die notwendige oder nützliche Dienstleistungen für die Nutzung des öffentlichen Meeres- und Landgebiets erbringen.

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt, dass dies für ein Schwimmbecken und ein Restaurant zutrifft: „Es erscheint uns schwierig zu verteidigen, dass beide Anlagen keinen anderen Standort haben können oder dass sie Dienstleistungen für die Nutzung des öffentlichen Gutes erbringen – zumindest nicht ohne Kenntnis des Inhalts der genannten Akte.“

Politische Unterstützung und interner Widerstand

Die regionale Regierung, gebildet aus Coalición Canaria (CC) und Partido Popular (PP), hat die Arbeiten in diesem Raum genehmigt, weil sie „dem Tourismus nützen“, wie „Canarias Ahora“ berichtet. Allerdings existiert offenbar ein interner technischer Bericht, der zu dem Schluss kommt, dass die Bauvorhaben dort nicht hingehören. „Der versuchte Schlussstrich ist ihnen nicht gelungen, das Verfahren geht weiter und tritt jetzt in eine Schlüsselphase ein“, kommentieren die Kläger.

Umweltbedenken und fehlende Studien

„Die Wiedereröffnung des Falls bestätigt, was wir bereits damals gesagt haben: Dass es mehr als genug Gründe gab, in einem der schwerwiegendsten Fälle von Umwelt- und Baurechtskorruption in Spanien zu ermitteln“, erklärt die Bürgerklage in einer Mitteilung. Die von der Richterin angeforderten Akten, die dieser Zeitung vorliegen, enthalten auch einen Bericht der Unterabteilung für terrestrische und marine Biodiversität des Ministeriums für den ökologischen Wandel (MITECO).

Dieser Bericht warnt vor unzureichenden Informationen, um die Auswirkungen von „Cuna del Alma“ angemessen bewerten zu können. Das Schreiben weist darauf hin, dass sich direkt vor dem Projekt ein geschützter Raum des Natura-2000-Netzwerks befindet: das besondere Erhaltungsgebiet (ZEC) „Franja Marina Teno-Rasca“. Es fehle an ausreichender Dokumentation, um mögliche negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ausschließen zu können. Das MITECO hatte bereits im Dezember 2024 zusätzliche Studien sowohl für die Eingriffe im Küstenschutzstreifen als auch für das Gesamtprojekt angefordert. Eine Antwort darauf ist in den Akten nicht verzeichnet.

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